Selbstbedienung im NRW-Landtag

Am Donnerstag, den 8.12.2011 wollen SPD, CDU und Grüne zu nächtlicher Stunde die Abgeordnetenbezüge der Landtagsabgeordneten um 500 Euro erhöhen.

 

Die bisherige Versorgung der NRW-Abgeordneten liegt schon jetzt deutlich über der Rentenerwartung der Mehrheit der Bevölkerung. Weniger als 3 % der ArbeiterInnen, Angestellten und Kleinselbständigen zahlen den Höchstbetrag von 1.094 Euro in die gesetzliche Rentenversicherung ein, weil ihr Einkommen unterhalb der Bemessungsobergrenze von 5.500 Euro liegt. Die NRW-Abgeordneten zahlen aktuell 1.614 Euro pro Monat in ihr Versorgungswerk. Diesen Betrag wollen CDU, SPD und Grüne noch einmal um 500 Euro auf dann 2.114 Euro aufstocken. Damit würden Abgeordnete um etwa 100 % besser gestellt als die SpitzeneinzahlerInnen in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu erklären Hubertus Zdebel und Katharina Schwabedissen, LandessprecherInnen DIE LINKE. NRW „DIE LINKE will diese Spirale der fortlaufenden Selbstbedienung aus allgemeinen Steuermitteln beenden. Wir fordern eine Abkehr von diesem Versorgungsprinzip zu Lasten der SteuerzahlerInnen. Wir fordern, dass alle Abgeordneten künftig den Höchstbeitrag in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Dazu ist nur das Abgeordnetengesetz durch den Landtag zu ändern. Weitere Hindernisse gibt es nicht. Abgeordnete, die sich höher versichern wollen, können das aus den derzeitigen Abgeordnetenbezügen bezahlen. Ein Landtagsabgeordneter hat aktuell nach fünf Jahren Mandatszeit einen Rentenanspruch von 450 Euro, wenn er das Rentenalter erreicht hat. Damit liegt die „Rente“ um 50 % über der eines Spitzeneinzahlers in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Zeit, die ein Mensch als Abgeordneter im Parlament verbringt, ist hoffentlich nur ein Abschnitt seines Arbeitslebens. Für jede/n gilt, dass er/sie vor oder nach der Übernahme des Mandates berufstätig ist und Rentenansprüche erwerben kann. Ein Arbeitsleben dauert in der Regel 45 Jahre. Was daran angemessen sein soll, dass jemand durch 15jährige Mandatsausübung im Landtag von NRW höhere Ansprüche erwirbt, als jemand, der 45 Jahre lang den Höchstsatz in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, erschließt sich wohl nur den Abgeordneten, die sich auf Kosten der SteuerzahlerInnen mal eben eine Rentenerhöhung genehmigen!“