Schwarz/Gelbes Einheitslastenabrechnungsgesetz ist verfassungswidrig

UH

Erinnert sich noch jemand an den selbsternannten Arbeiterführer Rüttgers? Stümperhaftes Gesetz (schon allein der Name) fährt gegen die Wand!

Unsere NRW-MdB Ingrid Remmers erläutert die Entscheidung:

Klage der NRW-Kommunen erfolgreich - Ein Denkzettel im Wahlkampf.

"Das unter Schwarz-Gelb in NRW geschaffene Einheitslastenabrechnungsgesetz verstößt gegen die kommunale Finanzausstattungsgarantie und kann künftig nicht mehr angewandt werden. Diese Entscheidung des nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshofs ist eine gute Nachricht - nicht nur für die 91 klagenden Kommunen", erklärt Ingrid Remmers, MdB für DIE LINKE aus Bochum. "Damit ist auch klar, dass die populistische Forderung einiger sozialdemokratischer Oberbürgermeister aus dem Ruhrgebiet nach Ende des Solidarpakts nur eine Neiddebatte für den Wahlkampf auslösen sollte. Der Fehler liegt in der verfassungswidrigen Abwälzung kostspieliger Aufgaben auf die Kommunen, die sich jetzt endlich einmal wehren konnten. Bund, Länder und Kommunen müssen endlich die Einnahmeseite verbessern und große Erbschaften, Vermögen und Einkommen stärker besteuern. NRW ist kein armes Bundesland und Standort vieler gut verdienender Konzerne - mit einem Pro-Kopf-Einkommen, das höher ist als in allen neuen Bundesländern.

DIE LINKE steht für die Lebensfähigkeit unserer Städte und gegen eine falsche Sparideologie, die die Konjunktur bremst und vielen Menschen die Zukunft verbaut. Deshalb sollten sich auch die Städte nicht gegeneinander ausspielen lassen", so Ingrid Remmers weiter.