Zuständigkeitsordnung

A. Claus

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Zuständigkeitsordnung zu erarbeiten, die die grundsätzliche und detaillierte Zuständigkeitsbeschreibung der einzelnen Ausschüsse und deren Zuordnung zu den im Kreishaushalt befindlichen Produktgruppen enthält.

Für die kommende Sitzung des Kreistages am 05.11.2020 bitten wir um Aufnahme des TOP „Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Märkischen Kreises“

​           Lüdenscheid, 04.11.2020

 

Sehr geehrter Herr Landrat,

 

In der Hauptsatzung des Märkischen Kreises ist, neben grundlegenden Regelungen über die Tätigkeit und Zusammensetzung des Organes, auch die Bildung von Ausschüssen vorgesehen. Eine Regelung über die Zuständigkeit der Ausschüsse gibt es jedoch nicht.

 

Gerade wenn richtungsweisende Entscheidungen für die öffentliche Daseinsvorsorge wie beispielsweise bei den Märkischen Kliniken oder der Märkischen Verkehrsgesellschaft anstehen, wird das strategische Vorgehen lediglich in den Aufsichtsräten und Gesellschafterversammlungen diskutiert. Eine Beratung im Rahmen der Zuständigkeit in den Ausschüssen, deren Mitglieder mit der notwendigen Fachkompetenz ausgestattet sind, kann spätere Entscheidungen im Kreistag transparenter machen und würde die Arbeit in den Fachausschüssen aufwerten. Daher halten wir es für geboten, für die Ausschüsse des Märkischen Kreises eine Zuständigkeitsordnung zu erstellen. 

 

Wir beantragen daher:

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Zuständigkeitsordnung zu erarbeiten, die die grundsätzliche und detaillierte Zuständigkeitsbeschreibung der einzelnen Ausschüsse und deren Zuordnung zu den im Kreishaushalt befindlichen Produktgruppen enthält.

Diese ist dem Kreistag zur Beschlussfassung vorzulegen.