Zum Hauptinhalt springen

Sozialpolitik solide finanzieren – ohne zusätzliche Belastung der Kommunen

A. Claus

Völlig ausgeblendet wird dazu der wohl wichtigste Grund für die finanzielle Misere der kommunalen Haushalte und die dadurch bedingten kaum noch existierenden Handlungsmöglichkeiten:

Unser Staat hat kein Ausgabe- sondern ein Einnahmeproblem.

Alternativ-Antrag zu TOP „Sozialpolitik solide finanzieren – ohne zusätzliche Belastung der Kommunen“ für die Sitzung des Kreistages am 15.12.2016.

 

                                                                                           Lüdenscheid, 12.12.2016

Sehr geehrter Herr Landrat,

Die Fraktion DIE LINKE. gibt bereits seit 2009 Hinweise auf den Umstand, dass Kommunalpolitiker von CDU und SPD aus dem Märkischen Kreis immer wieder vergessen, dass eigene Parteigänger in bundes- und landespolitischer Verantwortung, Verursacher der öffentlichen Armut sind. Die unzureichende Finanzausstattung ist nicht wie eine Plage über Städte und Gemeinden gekommen, sondern eine Folge zahlreicher politischer Fehlentscheidungen. Grundsätzlich ist eine Resolution bezüglich der auskömmlichen finanziellen Ausstattung der Kommunen zu begrüßen.

Wenig zielführend ist dabei allerdings das Abschieben der Problematik der strukturell unterfinanzierten Kommunen auf die nächst höhere Ebene- hier den Landschaftsverband- wie auch die Kritik der städtischen Kämmerer an der stetig steigenden Kreisumlage.

Völlig ausgeblendet wird dazu der wohl wichtigste Grund für die finanzielle Misere der kommunalen Haushalte und die dadurch bedingten kaum noch existierenden Handlungsmöglichkeiten:

Unser Staat hat kein Ausgabe- sondern ein Einnahmeproblem.

Daher beantragen wir:

Der Landrat des Märkischen Kreises wird aufgefordert, die nachstehende Resolution an die entsprechenden Stellen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe, des Landes NRW und der Bundesrepublik Deutschland sowie die jeweiligen Abgeordneten aus dem Märkischen Kreis weiterzuleiten.

 

Resolution - Sozialpolitik solide finanzieren

1. Das Konnexitätsprinzip gilt für alle staatlichen Ebenen. Daher ist Zugunsten der Kommunen ein striktes Konnexitätsprinzip im Grundgesetz zu verankern.

2. Die Kommunen müssen ein verbindliches und einklagbares Mitwirkungsrecht im Gesetzgebungsverfahren des Bundes erhalten.

3. Bei Gesetzgebungsvorhaben ist auf eine solide Finanzierung zu achten ohne Mehrbelastung für die Kommunen.

4. Dazu ist eine fortschrittliche Steuerpolitik notwendig. Unsere Kommunen müssen ihre Handlungsfähigkeit zurückerlangen. Neben der Stärkung und Verstetigung der eigenen Steuereinnahmen müssen die Kommunen stärker am Gesamtsteueraufkommen beteiligt werden. Voraussetzung hierfür ist eine gerechte Steuerreform, die die finanzielle Handlungsfähigkeit des Staates insgesamt stärkt. Dies geschieht beispielsweise durch die Einführung einer Vermögensteuer, die Anhebung des Spitzensteuersatzes, eine gerechte Erbschaftssteuer und die Austrocknung sog. Steueroasen in Europa.

5. Die wichtigste eigene Einnahmequelle der Kommunen, die Gewerbesteuer, muss zu einer Gemeindewirtschaftsteuer weiterentwickelt und verstetigt werden, bei der alle unternehmerisch Tätigen einbezogen werden und eine verbreiterte Bemessungsgrundlage angewendet wird. Gleichzeitig muss die derzeit existierende Gewerbesteuerumlage an den Bund sofort und an die Länder schrittweise abgeschafft werden.

6. Eine weitere Privatisierung von Infrastruktur und öffentlichen Dienstleistungen ist zu verhindern. Das gilt besonders vor dem Hintergrund der derzeitigen Diskussion um die Privatisierung der Autobahnen.

7. Hochverschuldete Kommunen, die ihre Situation nicht mehr aus eigener Kraft bewältigen können, müssen entschuldet werden. Bund und Länder sind hierfür in Verantwortung zu nehmen. Etwaige Lösungsansätze in diesem Bereich müssen aber dem Umstand Rechnung tragen, dass die Kommunen nicht durch eigenes Verschulden in diese Lage gekommen sind und dürfen keinen strafenden Charakter, etwa durch erdrückende Konsolidierungsauflagen, haben.

8. Der Bund muss sich dynamisch an den steigenden Kosten der Eingliederungshilfe beteiligen. Mittelfristig sind diese ganz vom Bund zu übernehmen. Eingliederungshilfe ist eine staatliche Aufgabe. Daher sind die Kommunen in NRW und die Landschaftsverbände von der Finanzierung der Kosten zu entlasten. (Punkt 3. Der ursprünglichen Resolution)

9. Das Land darf künftig weiterzugebende Bundesmittel nicht in das Gemeindefinanzierungsgesetz einspeisen, sondern muss sie an die Landschaftsverbände weitergeben. (Punkt 4. Der ursprünglichen Resolution)

 

Mit freundlichen Grüßen,

Manuel Huff - Fraktionsvorsitzender

i.V.

 

 

Anja Claus - Fraktionsgeschäftsführung

Zurück zum Kopf der Seite