Rekommunalisierung

A. Claus

Wir sehen dabei den Märkischen Kreis als großen, kommunalen Arbeitgeber besonders in der Pflicht, diesen Menschen sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze anzubieten, die auskömmlich entlohnt werden und Rentenansprüche sichern.

Unabhängig davon, wie positiv die wirtschaftliche Entwicklung bewertet wird, haben viele Menschen wenig Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Das betrifft besonders diejenigen ohne formalen Bildungsabschluss. Die meisten Arbeitsplätze bietet dabei das produzierende Gewerbe, wo ein Viertel aller Jobs für An- und Ungelernte angesiedelt sind, sowie die Zeitarbeitsbranche, Reinigungs- und Wachdienste. Gerade die letztgenannten Branchen stehen jedoch häufig im Fokus, wenn es um prekäre Beschäftigung geht. Häufig können die ArbeitnehmerInnen nur schlecht oder gar nicht von ihrem Einkommen leben, da die Arbeit befristet, also nicht auf Dauer angelegt ist oder sie unfreiwillig teilzeitbeschäftigt sind. In vielen Fällen wird durch unbezahlte Überstunden und anderen Strategien der Mindestlohn umgangen. Ebenso die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. 

Wir sehen dabei den Märkischen Kreis als großen, kommunalen Arbeitgeber besonders in der Pflicht, diesen Menschen sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze anzubieten, die auskömmlich entlohnt werden und Rentenansprüche sichern. Langfristig werden damit Sozialsysteme entlastet und Menschen eine Perspektive geboten.

Daher beantragen wir folgende Beschlüsse zu fassen:

  1. Der Bau- und Straßenausschuss und folgend der Kreisausschuss, sowie der Kreistag beauftragt die Verwaltung, den nächst möglichen Zeitpunkt zu prüfen, um die derzeitige Aufteilung der Reinigungsdienste im Verhältnis 50 % Eigenreinigung und 50 % Fremdreinigung in eine 100% Eigenreinigung zurückzuführen.

 

  1. Der Kreisausschuss, sowie der Kreistag beauftragt die Verwaltung, die laufenden Verträge für den Wachdienst der Museen des Märkischen Kreises zu überprüfen und den Sicherheitsdienst ebenfalls zukünftig wieder zu 100% mit eigenem Personal auszustatten. Wegen der Kurzfristigkeit des Antrages werden die Ergebnisse dem Kulturausschuss erst in seiner nächsten Sitzung am 06.03.2018 zur Beratung vorgelegt.