Preissteigerungen

A.C.

Die Preise für Produkte des alltäglichen Lebens steigen derzeit rasant. Besonders betroffen sind Heizöl und Benzin, Strom und Gas, aber auch Lebensmittel werden teurer.

Sehr geehrter Herr Voge,

 

Die Preise für Produkte des alltäglichen Lebens steigen derzeit rasant. Besonders betroffen sind Heizöl und Benzin, Strom und Gas, aber auch Lebensmittel werden teurer. Geringverdiener, die einen Großteil ihres Einkommens für diese Produkte aufwenden müssen, spüren die Inflation oft besonders deutlich. Beziehende von Arbeitslosengeld, Rente und Bafög erlebe gerade eine faktische Kürzung ihrer Bezüge um fast 5 Prozent, wenn die staatlichen Zahlungen nicht schnell genug angepasst werden – dabei haben die Bezüge für viele bereits vorher kaum zum Leben gereicht.

Zudem werden nach Einschätzung von Verbraucherschützern die Preissteigerungen bei vielen Mietern mit der Nebenkostenabrechnung erst verzögert ankommen und sie müssen demnach mit hohen Nachzahlungen rechnen.

Auch ist, laut Geschäftsführung von E.on-Deutschland, beispielsweise bei der Stromversorgung mit Aufschlägen um 35% zu rechnen. 

Dies wird besonders für Empfangende von ALG II zu einem großen Problem, was weder durch die Erhöhung des Regelsatzes zu Beginn des Jahres, noch durch mögliche geplante, einmalige Zuschüsse gedeckt werden kann.

Für die Übernahme der Heizkosten sind bekanntlich die Jobcenter, abhängig vom Konzept zur Feststellung der Angemessenheit der Unterkunftskosten zuständig, während die Stromkosten aus der Pauschale im Regelbedarf gedeckt werden müssen.

Hierzu bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Gibt es eine bundeseinheitliche Regelung, wie mit den zu erwartenden Nachzahlungsforderungen der Energieversorger umzugehen ist?

2. Werden hierbei Unterschiede zwischen den Nachforderungen für Wärmeversorgung und Stromkosten gemacht?

3. Gibt es bereits erste Nachforderungen und wenn Ja, wie geht das Jobcenter des Märkischen Kreises damit um?

4. Erhalten Mieterinnen und Mieter bereits jetzt erhöhte Heizkostenpauschalen?

5. Kann das Jobcenter ungefähr beziffern, mit welcher Höhe an Nachforderungen zu rechnen ist und sind dafür, falls nicht bundeseinheitlich geregelt, vereinfachte Verfahren vorgesehen?

Weiterhin gibt es seit dem 05.01.2022 auf der Seite des Märkischen Kreises veröffentlicht das „SGB II - Konzept zur Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft im Märkischen Kreis - Bericht 05.01.2022“ von der Firma Analyse & Konzepte.

Dazu fragen wir:

1. Bilden die dort angegebenen Kosten der Unterkunft noch die tatsächlichen Kosten ab?

2. Ist bereits eine Anpassung geplant und wann ist damit zu rechnen?