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Konzept zur Feststellung der Angemessenheit von Unterkunftskosten

A. Claus

Das Sozialgericht in Dortmund beabsichtigt im Rahmen eines laufenden Widerspruchverfahrens zu prüfen, ob das „Konzept zur Feststellung der Angemessenheit von Unterkunftskosten“ des Märkischen Kreises den Anforderungen an ein schlüssiges Konzept genügt.

Antrag zur Aufnahme des „Konzept zur Feststellung der Angemessenheit von Unterkunftskosten“ für die Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 17.11.2016

 

                                                                                           Lüdenscheid, 17.10.2016

Sehr geehrter Herr Duffe,

 

Das Sozialgericht in Dortmund beabsichtigt im Rahmen eines laufenden Widerspruchverfahrens zu prüfen, ob das „Konzept zur Feststellung der Angemessenheit von Unterkunftskosten“ des Märkischen Kreises den Anforderungen an ein schlüssiges Konzept genügt. In der Begründung wird das zu Grunde gelegte Zahlenmaterial als überaltert angesehen und bezweifelt, ob ein Bundesdurchschnitt als repräsentativ für den Märkischen Kreis angesehen werden kann.

Gleichzeitig ist einem landesweiten Vergleich des Bundes der Steuerzahler zu entnehmen, dass die Abwassergebühren in Halver für einen Vier-Personen-Haushalt gegenüber 2015 um € 148,- angestiegen sind.

Dazu verweisen wir auf unseren Antrag vom 23.10.2014:

„Es ist auffällig, dass in den drei verschiedenen Wohnungsmarkttypen die Mietnebenkosten (kalte Betriebskosten) gleich hoch angesetzt sind, beispielsweise 71 € für einen Single-Haushalt. Die Kosten für Wasser, Schmutzwasser oder Müllgebühren variieren jedoch in den 15 kreisangehörigen Städten und Gemeinden stark. Dies ist im Konzept zunächst teilweise berücksichtigt, dann wird jedoch ein Mittelwert gebildet und im Ergebnis nur noch mit diesem gearbeitet.

In beiden Punkten wird erneut deutlich, dass in dem „Konzept zur Feststellung der Angemessenheit der Unterkunftskosten“ die tatsächlichen Gegebenheiten nicht genügend berücksichtigt werden.“

Wir beantragen daher:

-      Die Verwaltung berichtet zu allen laufenden Widerspruchverfahren gegen das „Konzept zur Feststellung der Angemessenheit von Unterkunftskosten“ aktuell im Ausschuss für Gesundheit und Soziales am 17.11.2016 und dann regelmäßig.

-      Die Verwaltung informiert die beteiligten politischen Gremien umgehend, auch außerhalb der Ausschüsse über die Ergebnisse angestrebter Prüfungsverfahren.

-      Die Verwaltung wird mit der Ermittlung der zu berücksichtigenden Mietnebenkosten in den einzelnen Städten und Gemeinden des Märkischen Kreises beauftragt. Die Pauschalierung wird aufgehoben und die tatsächlichen Nebenkosten werden bei der Berechnung der Kosten der Unterkunft gewährt.

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