Flächendeckende Einführung der Breitbandversorgung im Märkischen Kreis
Nachdem der Kreistag in einem ersten Schritt, die Breitbandversorgung der Industriebetriebe beschlossen hat, muss nun im nächsten Schritt die flächendeckende Versorgung auch für Privathaushalte folgen.
Antrag zur Aufnahme des TOP „Flächendeckende Einführung der Breitbandversorgung im Märkischen Kreis“ für die Sitzung des Kreisausschusses am 03.12.2015 und die Sitzung des Kreistages am 10.12.2015
Sehr geehrter Herr Gemke,
Im Art. 87f des Grundgesetztes heißt es: "Nach Maßgabe eines Bundesgesetzes, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, gewährleistet der Bund im Bereich des Postwesens und der Telekommunikation flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen."
In einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes von 2013 heißt es: "Die Nutzbarkeit des Internets ist ein Wirtschaftsgut, dessen ständige Verfügbarkeit .... auch im privaten Bereich für die eigene wirtschaftliche Lebenshaltung... von zentraler Bedeutung ist." Bereits in einer Stellungnahme vom 31.10.2008 weist der Städte- und Gemeindebund NRW auf die wachsende Bedeutung des schnellen Internets für die Privatnutzung hin: "Telearbeit ist ohne Breitbandversorgung kaum realisierbar. Die Bedeutung von sog. Telelearning nimmt zu. Die regelmäßige Recherche im Internet für Hausaufgaben und Referate wird heute von vielen Schülern, Auszubildenden und Studenten zu Recht erwartet."
Sowohl die Bundesregierung aus auch die Landesregierung NRW haben sich verpflichtet, dafür zu sorgen, dass bis 2018 das schnelles Internet flächendeckend zur Verfügung steht. Während dies in den Ballungsgebieten bereits realisiert worden ist, funktioniert die privatwirtschaftlich organisierte Realisierung der Breitbandverkabelung in den ländlichen Regionen nicht. Bedauerlicherweise wurden nicht die gesetzlichen Bedingungen geschaffen, die die privaten Teleanbieter dazu verpflichten würde, ihre exorbitanten Gewinne, die sie in den Zentren gemacht haben für die Realisierung der Breitbandverkabelung in der Fläche einzusetzen. Das verurteilen wir auf das Schärfste.
Der Bund muss seiner grundgesetzlichen Pflicht nachkommen. Das bedeutet auch, dass er zur Finanzierung verpflichtet ist. Leider ist dem nicht so. Land und Kommunen müssen als Ausfallbürge herhalten. Nach einer Pressemitteilung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk NRW vom 30.10.15 sind bei Nutzung aller Zuschussmöglichkeiten von den Kommunen noch 10 % der Kosten aufzubringen. Minister Duin wörtlich: "Mit diesem Kraftakt wollen wir erreichen, das Nordrhein-Westfalen bei der Breitbandversorgung auf Platz eins unter den deutschen Flächenländern bleibt und seinen Bürgerinnen und Bürgern bis Ende 2018 flächendeckend Anschlüsse mit Übertragungsleistungen von 50 Mbits/s anbietet".
Nachdem der Kreistag in einem ersten Schritt, die Breitbandversorgung der Industriebetriebe beschlossen hat, muss nun im nächsten Schritt die flächendeckende Versorgung auch für Privathaushalte folgen.
Wir beantragen daher:
1. Der Kreistag beschließt, im Einvernehmen mit den Kommunen des Märkischen Kreises, die flächendeckende Einführung der Breitbandversorgung.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Förderprogramme zu ermitteln und die dafür notwendigen Anträge zu stellen.
3. Der durch die Verwaltung ermittelte erforderliche Eigenanteil wird in den Haushalt 2016 eingestellt.
Mit freundlichen Grüßen,
gez. Manuel Huff – Fraktionsvorsitzender
i.V.
Anja Claus - Fraktionsgeschäftsführung

