Erleichterung der Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepaketes

A. Claus

Aus dem aktuellen Armutsbericht des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes aus Oktober 2019 geht hervor, dass die Quote bewilligter Anträge im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes sehr unterschiedlich ausfällt. Der Märkische Kreis erreicht hier eine Quote von 10,7%.

Antrag zur Aufnahme des TOP „Erleichterung der Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepaketes“ für die Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 10.12.2019, die Sitzung des Kreisausschusses am 12.12.2019 und folgend die Sitzung des Kreistages am 19.12.2019.

 

                                                                                        

                                                                                      Lüdenscheid, 19.11.2019

 

 

Sehr geehrter Herr Duffe,

Sehr geehrter Herr Landrat,

 

Seit 2011 können Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die im Leistungsbezug stehen, Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten. Die Leistungen sollen der Teilhabe am soziokulturellen Leben dienen und sind insbesondere gedacht für die Teilnahme an Ausflügen und Klassenfahrten, Schulbedarf, Lernförderung, Aufwendungen für Verpflegung, sowie Mitgliedschaften in Sportvereinen oder Musikunterricht.

Die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes obliegt vor Ort den Kreisen und kreisfreien Städten.

Aus dem aktuellen Armutsbericht des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes aus Oktober 2019 geht hervor, dass die Quote bewilligter Anträge im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes sehr unterschiedlich ausfällt. Der Märkische Kreis erreicht hier eine Quote von 10,7%. Die Kreisfreie Stadt Hamm sticht bei eben dieser Untersuchung mit einer Bewilligungsquote von 92,9% positiv hervor.

Dazu bietet Hamm eine einfache und praktische Abrechnungslösung an, um bewilligte Leistungen aus dem Bildungspaket in Anspruch nehmen zu können, die so genannte YouCardHamm.
Die Leistung wird dabei, wie in anderen Kommunen auch, bei dem zuständigen Sachbearbeiter des kommunalen Jobcenters beantragt. Mit Bewilligung wird dann die YouCardHamm ausgestellt über die die bewilligten Leistungen direkt an den Leistungsanbieter ausgezahlt werden. Eine Abrechnung kann dabei online erfolgen.

Ein solches Verfahren halten wir leicht zugänglich und die hohe Quote der Inanspruchnahme lässt den Rückschluss zu, dass das System seitens der Leistungsbeziehenden gut angenommen wird.

Wir beantragen daher:

Der Märkische Kreis erarbeitet ein Konzept zur Erleichterung der Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepaketes analog zu der YouCardHamm und stellt Dieses unverzüglich zur Verfügung, um auch im Märkischen Kreis einen barrierearmen Zugang zu den Leistungen zu ermöglichen.

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen,

Manuel Huff - Fraktionsvorsitzender

 

 

i.V.

 

Anja Claus - Fraktionsgeschäftsführung