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Erhebung von Aufstockung der Mietkosten aus dem Regelbedarf

Manuel Huff

Auf Antrag der Kreistagsfraktion DIE LINKE soll zukünftig erfasst werden, wie viele Bedarfsgemeinschaften aus eigenen Mitteln ihre Miete aufstocken, und somit unterhalb des sozio-kulturellen Existenzminimums leben.

Sehr geehrter Herr Duffe,

 

 

bereits im Ausschuss für Gesundheit und Soziales am 20.11.2014 wurde von uns der Antrag gestellt, das Jobcenter möge eine Erhebung zu Leistungsbeziehern vorlegen, die ihre Miete aus eigenen Mitteln aufstocken.

 

 

Seinerzeit wurden Datenschutzrechtliche Gründe angegeben, warum eine solche Erhebung nicht möglich sei. Außerdem wäre eine Datenerhebung ausschließlich durch eine direkte persönliche Befragung des Leistungsberechtigten möglich.

 

 

Nach Rücksprache mit der Bundesbeauftragten für Datenschutz ergibt sich jedoch sehr wohl eine Möglichkeit, der auch datenschutzrechtliche Gründe nicht entgegenstehen.

 

 

Hierbei heißt es in dem Antwortschreiben: „…An dieser Stelle möchte ich auf die Verordnung zur Erhebung der Daten nach § 51b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch vom 12. August 2010 (BGBl. I S. 1150, zu-letzt geändert am 20. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2854)) hinweisen. Die zuständigen Träger der Grundsicherung erheben nach § 51b Absatz 1 Satz 2 SGB II für die Zwecke nach § 51b Absatz 3 SGB II laufend die sich bei der Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende ergebenden Daten über die Art und Dauer der Bedarfe. Dazu gehören gemäß § 1 Absatz 2 Nr. 2 der o. g. Verordnung nach § 51b SGB II die Erhebung der tatsächlichen und anerkannten Höhe der Unterkunftskosten, der Heizkosten und der Neben- und Betriebskosten der Haushaltsgemeinschaft sowie die Art, Größe, Alter und Ausstattung der Unterkunft… „

 

 

Aus den in anonymisierter Form erfassten Daten aus der Erhebung nach § 51b SGB II können demzufolge die Angaben, also Anzahl derjenigen, die Ihre Miete aufstocken und Höhe der selbst getragenen Mietkosten, herausgezogen werden. Dazu könnte das Jobcenter auf den Bereich Statistik der Agentur für Arbeit vor Ort zugehen und entsprechende Möglichkeiten prüfen.

 

 

 

Daher stellen wir erneut folgenden Antrag:

 

 

Das Jobcenter und die ausführenden Behörden erheben die Anzahl derjenigen Leistungsbezieher, die ihre Miete aus eigenen Mitteln, d.h. aus dem Regelbedarf, aufstocken. Die Höhe der selbst getragenen Mietkosten soll dabei ebenfalls erfasst werden. Dazu ist regelmäßig im Ausschuss für Gesundheit und Soziales zu berichten.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

Manuel Huff - Fraktionsvorsitzender

 

 

 

i.V.

 

 

<personname w:st="on">Anja Claus</personname> - Fraktionsgeschäftsführung

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