Elternbeiträge für den offenen Ganztag (OGS)

A. Claus

Kindertageseinrichtungen und offene Ganztagsschulen sind Teil unseres Bildungssystems und sollten daher kostenfrei für alle möglich sein.

Die Haushaltslage der meisten Kommunen lässt dies jedoch derzeit nicht zu, da Bund und Land die Kreise, Städte und Gemeinden nicht ausreichend mit Finanzmitteln ausstatten. Daher ist es wichtig, die Erhebung von Beiträgen für Kindertageseinrichtungen so sozial gerecht wie möglich zu gestalten.

Antrag zur Aufnahme des TOP „Elternbeiträge für den offenen Ganztag (OGS)“ für die kommende Sitzung des Schul- und Sportausschusses am 07.03.2018, sowie folgend die Sitzung des Kreisausschusses am 22.03.2018 und des Kreistages am 12.04.2018.

 

                                                                                           Lüdenscheid, 01.03.2018

 

      

Sehr geehrter Herr Maywald,

Sehr geehrter Herr Landrat,

 

 

im Jugendhilfeausschuss am 13.03.2018 wird über einen gemeinsamen Antrag der Fraktionen CDU und SPD zur Erhebung von Elternbeiträgen für das kommende KiTa-Jahr entschieden. Dieser greift die Anträge der Fraktion DIE LINKE. der vergangenen Jahre auf, die Beitragsbemessungsgrenze anzuheben. Bislang gilt für die OGS-Betreuung die gleiche Grenze wie für die Betreuung in KiTa und Kindertagespflege.

 

Wir erachten diese Gleichbehandlung für sinnvoll und beantragen daher, die Elternbeiträge für die Betreuung im offenen Ganztag ab dem Schuljahr 2018/2019 für die Inanspruchnahme von außerunterrichtlichen Angeboten an den Förderschulen des Märkischen Kreises analog zu diesem Antrag zu gestalten.

 

  1. Die Einkommensgrenze zur Beitragsbemessung wird von derzeit 15.000 €/Jahr auf 25.000 €/pro Jahr angehoben.
  2. Die Beiträge für das dritte und jedes weitere Geschwisterkind werden abgeschafft.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Manuel Huff - Fraktionsvorsitzender