Einrichtung von Berufsorientierungsklassen
Damit weist das Land NRW unserer Meinung nach den Berufskollegs eine besondere Verantwortung für die Integration von Flüchtlingen jenseits der Schulpflicht zu. Unterstützung erhalten sie von derzeit 49 sogenannten „Kommunalen Integrationszentren„ (KI), deren Aufgabe es ist, die verschiedenen Akteure im Bereich der Integration vor Ort zusammenzubringen und mit eigenen Angeboten zu unterstützen.
Antrag zur Aufnahme des TOP „Einrichtung von Berufsorientierungsklassen“ für die Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport am 19.11.2015
Lüdenscheid, 04.11.2015
Sehr geehrter Herr Maywald,
Die berufliche Qualifikation gilt als zentraler Pfeiler bei der individuellen Entwicklung junger Menschen und deren Einstieg in das Erwerbsleben. Daher ist es von großer Bedeutung, dass Jugendliche zum einen ohne Umwege in das Berufsbildungssystem integriert werden und zum anderen möglichst viele Jugendliche ihre Ausbildung erfolgreich abschließen. Dies gilt auch, oder gerade für junge Menschen, die als Flüchtlinge in unser Land kommen.
In Deutschland gibt es zwar die allgemeine Schulpflicht, diese endet jedoch spätestens mit Beendigung des 18. Lebensjahres. Den Bildungsauftrag dabei in die Abhängigkeit von Alter, zur Schulpflicht oder womöglich Aufenthaltsstatus zu stellen, entwertet diesen nicht nur, sondern bedeutet eine offensichtliche Diskriminierung von jungen Menschen durch staatliche Organe. Damit steht die zukünftige persönliche Entwicklung von Flüchtlingen bereits unter schlechten Vorzeichen. Wird eine Beschulung von Flüchtlingen verzögert, ist damit eine wesentliche Chance zur Partizipation am und Integration in gesellschaftlichen Alltag verpasst. Die Bildungschancen dieser Menschen sind reduziert und Probleme vorprogrammiert.
Ausgehend von diesen Überlegungen fragte die Die Linke im Schulausschuss des Märkischen Kreises nach der derzeitigen Beschulungspraxis von Flüchtlingen an den märkischen Berufskollegs und regte in diesem Zusammenhang die Einrichtung von Berufsvorbereitungsklassen für diese Zielgruppe an. Nach Auskunft des Fachdienstleiters werden derzeit nur 10 Flüchtlingskinder an Berufskollegs und 4 weitere an Förderschulen in Trägerschaft des Märkischen Kreises im Regelunterricht beschult. Für „Quereinsteigerklassen“ bestünde kein Bedarf und „eine Beschulung außerhalb der Schulpflicht wäre im normalen Unterricht nicht möglich, bisher bestehe dafür aber keine Nachfrage.“ (Niederschrift der Sitzung des Schul- und Sportausschusses vom 16.09.2015)
Diese Zahlen sind jedoch nur eine Momentaufnahme. Allein der Stadt Iserlohn werden monatlich inzwischen 70-90 Flüchtlinge zugewiesen (Bürgermeister Dr. Ahrens im IKZ vom 31.10.2015). Laut Aussage der Bundesbildungsministerin Johanna Wanka, CDU, im IKZ vom 31.10.2015 ist von dieser Gruppe „…die Hälfte jünger als 25…“. Um eben diese Gruppe zu integrieren, gilt es neben der Vermittlung von Sprachkenntnissen ihnen auch eine berufliche Perspektive zu eröffnen. Beides kann unserer Meinung nach durch die Einrichtung von Klassen zur Ausbildungsvorbereitung (früher Berufsorientierungsklassen) an Berufskollegs speziell für Flüchtlinge im besonderen Maße erreicht werden.
Ziel dieser Klassen ist neben einer beruflichen Orientierung der Erwerb des Hauptschulabschlusses zunächst nach Klasse 9. Teilnehmen können Personen, die die Schulpflicht erfüllt haben und sich in keinem Berufsausbildungsverhältnis nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung befinden sowie keinen anderen Bildungsgang der Sekundarstufe II besuchen (Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen: Das Berufskolleg in Nordrhein-Westfalen, Bildungsgänge und Abschlüsse, S. 8-9). Der Unterricht kann nach zwei Modellen erfolgen:
- In der Teilzeitform finden an zwei Tagen in der Woche 12-14 Stunden Unterricht im Berufskolleg statt. An den übrigen drei Tagen nehmen die Schülerinnen und Schüler an Maßnahmen zur beruflichen Orientierung und zur Vorbereitung auf die Berufsausbildung teil oder befinden sich in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis.
- In der Vollzeitform beträgt der Unterricht je nach Umfang des schulisch begleiteten Praktikums 12-36 Unterrichtsstunden.
Ausbildungsvorbereitungsklassen speziell für Flüchtlinge bieten nach erfolgreichem Abschluss beste Integrationschancen mit folgenden Anschlussmöglichkeiten:
- Einjährige Berufsfachschule (Ziel: ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertiger Abschluss).
- Zweijährige Berufsfachschule (Ziel: Berufsabschluss nach Landesrecht mit Erlangen der Fachoberschulreife).
- Duale Berufsausbildung.
Zur Aussage von Herrn Beck einer unmöglichen Beschulung von Flüchtlingen außerhalb der Schulpflicht ist im Maßnahmen(katalog) des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen für zugewanderte Kinder und Jugendliche (Stand: 23. Oktober 2015) folgendes zu lesen:
- „Die schulische Betreuung von Kindern und Jugendlichen ohne Deutschkenntnisse ist eine große pädagogische Herausforderung. Zugewanderte Schülerinnen und Schüler, die aufgrund ihrer Sprachkenntnisse noch nicht in der Lage sind, durchgehend am Regelunterricht teilzunehmen, können in sogenannten Vorbereitungsklassen bzw. Auffangklassen unterrichtet werden.
- Vorbereitungsklassen werden vor Schuljahresbeginn eingerichtet, Auffangklassen bei Bedarf im Verlauf des Schuljahres. In Berufskollegs gibt es Internationale Förderklassen.“
Damit weist das Land NRW unserer Meinung nach den Berufskollegs eine besondere Verantwortung für die Integration von Flüchtlingen jenseits der Schulpflicht zu. Unterstützung erhalten sie von derzeit 49 sogenannten „Kommunalen Integrationszentren„ (KI), deren Aufgabe es ist, „die verschiedenen Akteure im Bereich der Integration vor Ort zusammenzubringen und mit eigenen Angeboten zu unterstützen“ (Maßnahmenkatalog a.a.O.). Die landesweite Koordinierungsstelle (LaKI) mit Sitz in Dortmund unterstützt die KI bei der Umsetzung ihrer Arbeitsschwerpunkte. Sie hat eine Veranstaltungsreihe „Schule für neu zugewanderte Kinder und Jugendliche“ aufgelegt. Die erste Veranstaltung fand am 22. Oktober 2015 statt und war binnen weniger Stunden ausgebucht. Die Reihe wird fortgesetzt. Außerdem stellt das Land NRW 2016 zur Deutschförderung für neu zugewanderte Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahren eine Mio. EUR Weiterbildungsmittel zur Verfügung, deren Bereitstellung auch für Ausbildungsvorbereitungsklassen zu prüfen wäre.
Wir beantragen daher:
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur Einrichtung von Klassen zur Ausbildungsvorbereitung speziell für Flüchtlinge an den Berufskollegs des Märkischen Kreises zu erarbeiten, dessen Ziel es ist, jungen Flüchtlingen außerhalb der gesetzlichen Schulpflicht einen Zugang zu unserem Bildungs- und Berufsausbildungssystem und damit zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
Mit freundlichen Grüßen,
Manuel Huff - Fraktionsvorsitzender
i.V.
Anja Claus - Fraktionsgeschäftsführung

