Einführung des Sozialtickets

A. Claus

Soll das Sozialticket, dessen Einführung zum 01.04.2018 für den Märkischen Kreis bevorsteht, ein Erfolg werden, ist es demnach zwingend erforderlich, den berechtigten Personenkreis darüber zu informieren.

Laut einer Studie der Fachhochschule Düsseldorf zur Nutzung des Sozialtickets nutzten nur 10,6 Prozent der Berechtigten ein solches Ticket. Überraschender Weise wurde als Hauptgrund für eine Nicht-Nutzung angegeben, dass den Berechtigten nicht bekannt war, dass ein solches Ticket existiert. Interessant dabei auch die Feststellung, dass der größte Nutzerkreis bei denjenigen zu finden war, die durch verschiedene Institutionen wie das Jobcenter oder Beratungsstellen über die Existenz informiert waren.

Soll das Sozialticket, dessen Einführung zum 01.04.2018 für den Märkischen Kreis bevorsteht, ein Erfolg werden, ist es demnach zwingend erforderlich, den berechtigten Personenkreis darüber zu informieren. Angebote dieser Art müssen möglichst niedrigschwellig sein und an den Stellen beworben werden, die als Anlaufstelle für die Menschen dienen, die zur Nutzung berechtigt sind.

Im Folgenden finden sich die wichtigsten Informationen zur Einführung des Sozialtickets im Märkischen Kreis:

Zum 01.04.2018 wird auch im Märkischen Kreis endlich das SozialTicket eingeführt Hier die wichtigsten Informationen zur Einführung des Sozialtickets im Märkischen Kreis:

Wer hat Anspruch auf das SozialTicket?

Jeder, der folgenden Leistungen bezieht:

  • Arbeitslosengeld II (HARTZ4)
  • Für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsmin-  derung
    • Sozialhilfe
    • Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
    • Kriegsopferfürsorge

Wie bekommt man das SozialTicket?

  1. Man lässt sich bei de MVG eine Kundenkarte ausstellen
  2. Man geht zu seiner zuständigen Leistungsstelle, also Kreisverwaltung, Kommune, Jobcenter…, lässt dort seine Daten eintragen und erhält damit einen Berechtigungsnachweis
  3. Man kauft ein Ticket in der Vorverkaufsstelle der MVG

Was kostet das SozialTicket?

  • Die Kosten für Fahrten im eigenen Stadtgebiet liegen bei 25€ / Monat
  • Die Kosten für Fahrten im gesamten Märkischen Kreis liegen bei 35€ / Monat

Wann gilt das SozialTicket?

Das SozialTicket gilt jeweils für einen Monat, vom 15. des laufenden bis zum 14. des folgenden Monats. Das jeweilige Ticket für den Monat kann ab dem 06. Werktag erworben werden.

Für wen gilt das SozialTicket?

Das SozialTicket ist ein persönliches Ticket, gilt also nur für denjenigen, auf den es ausgestellt ist. Es ist nicht übertragbar und es gibt keine Mitnahmeregelung.