Ein-Euro-Jobs

A. Claus

Verschiedene Einrichtungen und Verbände, wie auch Gewerkschaften bezweifeln die grundsätzliche arbeitsmarktpolitische Tauglichkeit solcher Maßnahmen

Arbeitsgelegenheiten, so genannte Ein-Euro-Jobs, sollen als Hilfestellung für Empfänger von ALGII dienen, um auf dem ersten Arbeitsmarkt wieder Fuß zu fassen. Anbieter solcher Arbeitsgelegenheiten oder Maßnahmen sind zumeist kommunale Träger oder gemeinnützige Einrichtungen und Vereine. Für die Durchführung der Maßnahme erhält der Träger die Zuweisung eines Arbeitslosen durch das zuständige Jobcenter.

Verschiedene Einrichtungen und Verbände, wie auch Gewerkschaften bezweifeln die grundsätzliche arbeitsmarktpolitische Tauglichkeit solcher Maßnahmen. Da es sich hierbei nicht um reguläre Beschäftigungsverhältnisse handelt, gelten somit auch nicht die gesetzlichen Bestimmungen zum Mindestlohn. Ebenfalls kritisch hinterfragt wird die langfristige Perspektive auf eine Wiedereingliederung in den sozialversicherungspflichtigen Arbeitsprozess.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen für das Jobcenter im Märkischen Kreis im Zeitraum der letzten 5 Jahre (2013-2018), aufgeschlüsselt nach Jahren:

  • An welche Träger wurden Empfänger von ALGII in Arbeitsgelegenheiten vermittelt?
  • Welchen Trägern wurden dabei jeweils wie viele Erwerbslose zugewiesen?
  • Wie lange betrug die durchschnittliche Dauer einer solchen Maßnahme?
  • Wie sieht die Kostenaufteilung für die jeweiligen Maßnahmen aus, aufgeschlüsselt nach anteiligen Zuwendungen an die Träger sowie an den Teilnehmer der jeweiligen Maßnahme?