Beitragserhebung für den Bereich KiTa, Kindertagespflege und Offene Ganztagsschulen
Der neue Vorschlag hat weiterhin das Ziel, eine insgesamt gerechtere Beitragserhebung zu erreichen. Die Entlastung von unteren und mittleren Einkommen steht dabei im Fokus, so dass wir weiterhin eine Beitragsfreiheit bis 24.000 € Jahreseinkommen anstreben.
Der Beitragsverlauf ändert sich im Vergleich zu unserem ursprünglichen Vorschlag lediglich in einem leicht erhöhten Höchstbeitrag (ab 120.000 € Jahreseinkommen) in der 35h-Betreuung.
Antrag zur Aufnahme des TOP „Beitragserhebung für den Bereich KiTa, Kindertagespflege und Offene Ganztagsschulen“ für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 25.11.2015, die Sitzung des Kreisausschusses am 03.11.2015, sowie die Kreistagssitzung am 10.12.2015
Lüdenscheid, 24.11.2015
Sehr geehrter Herr Landrat,
Sehr geehrter Herr Herbel,
vor dem Hintergrund der politischen Debatte um die Mindereinnahmen, die durch unseren ursprünglichen Antrag zur Neugestaltung der Elternbeiträge für KITA und Offene Ganztagsschulen entstehen könnten, finden Sie hier einen modifizierten Antrag unserer Fraktion.
Da uns die aktuellen Zahlen aus der Verwaltung erst seit einigen Tagen vorliegen, war dies leider nicht frühzeitig möglich. Eine Vertagung der Beratung kann daher sinnvoll sein, um den anderen Fraktionen genügend Zeit zu geben, sich mit den neuen Zahlen zu befassen.
Der neue Vorschlag hat weiterhin das Ziel, eine insgesamt gerechtere Beitragserhebung zu erreichen. Die Entlastung von unteren und mittleren Einkommen steht dabei im Fokus, so dass wir weiterhin eine Beitragsfreiheit bis 24.000 € Jahreseinkommen anstreben.
Der Beitragsverlauf ändert sich im Vergleich zu unserem ursprünglichen Vorschlag lediglich in einem leicht erhöhten Höchstbeitrag (ab 120.000 € Jahreseinkommen) in der 35h-Betreuung.
Um Haushaltsneutralität zu erreichen, verzichten wir auf die von uns beantragte, kostenintensive, vollständige Freistellung von Geschwisterkindern.
Dadurch wird der Status Quo beibehalten, bei Geschwisterkindern nur 50% des Beitrags zu erheben.
Wie Sie aus der Anlage ersehen können, haben wir damit in einer Mittelwertberechnung sogar leichte Mehreinnahmen gegenüber der bisherigen Beitragstabelle.
Allerdings entlasten wir gezielt Familien im unteren und mittleren Einkommensbereich – durch die 50% Regelung auch bei den Geschwisterkindern.
Dies gepaart mit einem insgesamt gerechteren Beitragsverlauf, da es zu keinen Beitragssprüngen wie im Stufenmodell kommt, halten wir für einen machbaren Weg, zu mehr sozialer Gerechtigkeit und Familienfreundlichkeit in den Kreisjugendamtsgemeinden.
Daher beantragen wir, über folgende Punkte abstimmen zu lassen:
- Die Beitragsfreigrenze wird auf 24.000 € Jahreseinkommen angehoben.
- Das Stufenmodell wird durch einen linear-progressiven Beitragsverlauf ersetzt:
- 25h – Einstiegsbeitrag: 10 € - Höchstbeitrag 250 €
- 35h – Einstiegsbeitrag: 15 € - Höchstbeitrag 320 €
- 45h – Einstiegsbeitrag: 25 € - Höchstbeitrag 475 €
In der Anlage zu diesem Antrag finden Sie den Vorschlag unserer Fraktion für den neuen Beitragsverlauf.
Mit freundlichen Grüßen,
Manuel Huff - Fraktionsvorsitzender
i.V.
Anja Claus - Fraktionsgeschäftsführung

