Auswirkungen des Bundesverfassungsgerichtsurteils zur Sanktionspraxis

A. Claus

Wir gehen davon aus, dass die Aufhebung der, nach Auffassung des BVerfG unzulässigen Sanktionen, mit sofortiger Wirkung erfolgt.

Lüdenscheid, 21.11.2019

 

Auswirkungen des Bundesverfassungsgerichtsurteils zur Sanktionspraxis

 

Sehr geehrter Herr Gemke,

 

am 05. November 2019 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Sanktionspraxis der Jobcenter in Teilen für unzulässig erklärt. Dabei wurde entschieden, dass ALGII-Leistungen ab sofort seitens des Jobcenters nur noch in Einzelfällen gekürzt werden und die Kürzungen lediglich maximal 30 Prozent vom Regelsatz betragen dürfen. Zwischenzeitlich wurde den Jobcentern mitgeteilt, dass die vom Gericht angemahnte Änderung der Sanktionspraxis auch für junge Arbeitslose (U25) gelte.

Zwar werden Sanktionen weiterhin dazu führen, dass LeistungsemfängerInnen unter Umständen ein temporäres Leben unterhalb des Existenzminimums führen, aber die Grenzen der Sanktionen sind jetzt äußerst streng gesetzt.

Wir bitten daher um Auflistung der derzeit laufenden Sanktionen, verhängt durch das Jobcenter im Märkischen Kreis, differenziert nach Höhe und Anzahl der Betroffenen (U25/Ü25)

Gleichzeitig gehen wir davon aus, dass die Aufhebung der, nach Auffassung des BVerfG unzulässigen Sanktionen, mit sofortiger Wirkung erfolgt.

 

 

Mit freundlichen Grüßen,

Manuel Huff - Fraktionsvorsitzender

 

i.V.

 

 

Anja Claus - Fraktionsgeschäftsführung