Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze

A. Claus

KiTa-Gebühren erst ab einem Einkommen von 30.000€

 

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Haushalt 2021 - Aufnahme des TOP „Beitragsbemessungsgrenze für KiTa, Kindertagespflege und Offenen Ganztag“ für die kommende des Schul- und Sportausschusses am 16.02.2021, die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 03.03.2021, die Sitzung des Kreisausschusses am 11.03.2021 und die Sitzung des Kreistages am18.03.2021

 

​       Lüdenscheid, 11.02.2021

 

 

Sehr geehrter Herr Maywald,

Sehr geehrter Herr Herbel,

Sehr geehrter Herr Landrat,

 

Bereits in der Vergangenheit haben wir mehrfach auf die Wichtigkeit von Kindertageseinrichtungen als ein Baustein der Bildungsbiografie von Kindern hingewiesen. Unverändert ist es jedoch so, dass das Einkommen von Eltern maßgeblichen Einfluss auf die Bildungschancen der Kinder hat. 

Eine Maßnahme, Kindern den Zugang zu Bildungseinrichtungen frühzeitig zu ermöglichen, kann daher sein, Familien mit geringem Einkommen bei den Beiträgen zur Kinderbetreuung zu entlasten. Die Beitragsbemessungsgrenze für die Erhebung von Elternbeiträgen liegt im Märkischen Kreis mittlerweile bei 25.000 € Jahreseinkommen für Familien. Als wir das Thema vor einigen Jahren auf die Tagesordnung gesetzt haben, lag die Freigrenze noch bei 15.000 €.

 

Auch Angesichts der Auswirkungen, die die anhaltende pandemische Lage mit sich bringt und die vorwiegend Menschen mit geringen Einkommen betreffen, halten wir es für geboten, Familien mit einem geringen Jahreseinkommen weiter zu entlasten. Während weiterhin die Hoffnung bleibt, dass die Gesamtwirtschaft sich mittelfristig erholen wird, kann davon ausgegangen werden, dass Menschen mit unteren und mittleren Einkommen nachhaltig Einkommenseinbußen haben, aber auch durch den Griff auf Rücklagen, um den laufenden Lebensunterhalt zu bestreiten und mögliche Rückzahlungen von gestundeten Zahlungen oder auch Schulden, stärker finanziell belastet sein werden. Es wäre somit ein positives Signal, diese Familien kurzfristig bei der Erhebung der Elternbeiträge zu entlasten.

 

Wir beantragen daher:

- Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dem Kreistag die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze für den Bereich KiTa und Kindertagespflege auf 30.000€ zu empfehlen.

- Der Schul- und Sportausschuss beschließt, dem Kreistag die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze auf 30.000€ analog für die Betreuung im Offenen Ganztag zu empfehlen.

- Der Kreisausschuss empfiehlt und der Kreistag beschließt die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze für die Bereiche KiTa, Kindertagespflege und Betreuung im Offenen Ganztag auf 30.000€. 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen,

Manuel Huff - Fraktionsvorsitzender