Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten

A.C.

Der Märkische Kreis ist zuständig für die Bearbeitung von Schüler-BAFöG-Anträgen. Dabei ist die Gewährung der Zuschüsse abhängig von der Förderfähigkeit der jeweiligen Ausbildungsstätte. Dazu zählen weiterführende allgemeinbildende Schulen und Berufsfachschulen ebenso wie Berufsfachschulklassen Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen und Fachoberschulklassen.

In der Haushaltsplanung 2019 wurde der Ansatz für Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten nach dem BAföG sowie Bußgelder aus den OWi-Verfahren um 20.000€ auf jetzt 28.000€ erhöht.  

Dazu bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

  • Welcher Anteil an Bußgeldern entfällt dabei auf Ordnungswidrigkeiten nach dem BAföG-Verfahren?
  • Um welche Bußgeldtatbestände handelt es sich dabei?
  • In welcher Höhe werden dabei durchschnittlich Bußgelder erhoben?
  • Wie viele Personen sind von Bußgeldverfahren bezogen auf das BAföG-Verfahren betroffen?