Kosten der Unterkunft falsch berechnet?

UH

Eine Entscheidung des BSG.

Einem am 16.05.2012 ergangenen Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) zufolge sind die Kosten der Unterkunft im Bundesland Nordrhein-Westfalen bisher zu niedrig bemessen worden (Az.: Az: B 4 AS 109/11 R). Konkret ging es um die Frage, ob für einen hilfebedürftigen Alleinstehenden die Mietobergrenze durch eine Wohnungsgröße von 45, 47 oder 50 Quadratmeter bestimmt wird.


Wir haben eine schriftliche Anfrage formuliert, die Sie hier finden: