Beitragserhebung für den Bereich KiTa und Kindertagespflege

A. Claus

Um Familien mit geringerem Einkommen spürbar zu entlasten und damit auch die Lebensverhältnisse gleichwertiger zu gestalten

Antrag zur Aufnahme des TOP „Beitragserhebung für den Bereich KiTa und Kindertagespflege“ für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 28.11.2019, die Sitzung des Kreisausschusses am 12.12.2019 sowie die Kreistagssitzung am 19.12.2019.

 

                                                                                           Lüdenscheid, 26.11.2019

 

Sehr geehrter Herr Landrat,

Sehr geehrter Herr Herbel,

 

in der öffentlichen Diskussion um Kindertagesbetreuung spielen viele Gesichtspunkte eine Rolle. Die Bildungsfunktion ist dabei nur einer von vielen Aspekten.

Dabei ebnet Bildung den Weg in ein selbstbestimmtes Leben und ermöglicht einen sozialen Aufstieg. Demnach darf der Besuch einer KiTa nicht von Herkunft und Einkunft der Eltern abhängen.

Das kommende zweite beitragsfreie KiTa-Jahr ist dabei ein Schritt in die richtige Richtung. Jedoch hängt die Höhe der Gebühren für Kindertageseinrichtungen maßgeblich vom Wohnort ab. Hauptgrund hierfür ist, dass die Gebühren auf kommunaler Ebene festgesetzt werden und sich daher entsprechend von Kommune zu Kommune teils deutlich unterscheidet.

Dieser Umstand trifft bekanntermaßen auch auf die Städte und Gemeinden im Märkischen Kreis zu.

Um Familien mit geringerem Einkommen spürbar zu entlasten und damit auch die Lebensverhältnisse gleichwertiger zu gestalten beantragen wir für die Städte und Gemeinden, die in die Zuständigkeit des Märkischen Kreises fallen:

  • Die Verwaltung wird beauftragt, in der kommenden Sitzung des Jugendhilfeausschusses die finanziellen Auswirkungen einer Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze für den Bereich KiTa und Kindertagespflege angelehnt an die Beitragsbemessungsgrenze der Stadt Plettenberg und der Stadt Iserlohn auf ein Bruttojahreseinkommen von 30.000 € und 42.000 € darzustellen.
  • Der Jugendhilfeausschuss diskutiert und beschließt, dem Kreistag die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze für den Bereich KiTa und Kindertagespflege auf
  1. 30.000€
  2. 42.000€

zu empfehlen. Gleiches soll analog für die Betreuung im Offenen Ganztag gelten.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen,

Manuel Huff - Fraktionsvorsitzender