Sanktionen durch das Jobcenter MK

A. Claus

Sanktionen sind ein Angriff auf das Grundrecht auf Teilhabe - und Grundrechte kürzt man nicht.

Sehr geehrter Herr Gemke,

 

Im Jahr 2017 ist die Zahl der Sanktionen gegen Hartz-IV-Beziehende der Bundesagentur für Arbeit zufolge auf knapp 953 000 gestiegen.

Fast eine Millionen Sanktionen gegen Hartz-IV-Beziehende zeigen, wie unmenschlich das Hartz IV-System ist. Während die Bundesregierung gegenüber Reichen und Konzernen stets nachsichtig ist, wird den Menschen, die wenig haben, nichts, aber auch gar nichts gegönnt.

Jede Sanktion ist eine Sanktion zu viel. Sanktionen bedeuten für die Betroffenen existenzielle Not und können sogar zum Verlust der Wohnung führen. Auch Kinder sind davon betroffen: 310.000 Sanktionen – fast ein Drittel -  wurden vom Jobcenter im vergangenen Jahr gegen Haushalte mit Kindern verhängt.

Außerdem sind Sanktionen ein Angriff auf das Grundrecht auf Teilhabe - und Grundrechte kürzt man nicht.  Sanktionen verschlechtern zudem die Verhandlungsposition von Beschäftigten bei Löhnen und Arbeitszeiten. Wer vor dem absoluten Nichts steht, kann nicht wählerisch sein und muss den miesesten Job annehmen.

 

Wir bitten in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen:

 

  • Wie viele Sanktionen wurden durch das Jobcenter MK im Jahr 2017 bis heute verhängt?
  • Wie viel Prozent der Betroffenen macht das aus?
  • Ist eine Steigerung der Sanktionsquote zu verzeichnen?
  • Wie hoch ist die Sanktionsquote des Jobcenters MK im Bundesvergleich?
  • Wie hoch fallen die Sanktionen im Durchschnitt aus?
  • Welches waren die häufigsten Gründe für die vorgenommenen Sanktionen?
  • Wie viele Haushalte mit Kindern sind von den durchgeführten Maßnahmen betroffen?
  • Wie viele Haushalte mit einem alleinerziehenden Elternteil sind davon betroffen?
  • Gab es Klagen der Betroffenen gegen diese Maßnahmen und wie wurden diese beschieden?

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