Gemeinsamer Antrag der Kreistagsfraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, UWG und Die Linken

A.C.

Klimaneutralität

Haushaltsplanberatungen 2022 - Kreistagssitzung am 09.12.2021 - hier: geänderter Beschlussvorschlag zum Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen von 17.11.2021 - Investitionsplan Klimaneutralität- Änderungsantrag zu FD15/10/0270 (TOP Ö25) Sehr geehrter Herr Landrat, die Kreistagsfraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, UWG und Die Linken möchten Sie hiermit bitten, zum Tagesordnungspunkt Ö25 folgenden geänderten Antrag (bezugnehmend auf die Vorlage FD15/10/0270) in der kommenden Sitzung Kreistages am 09.12.2021 zu behandeln und abstimmen zu lassen. Beschlussvorschlag: 1. Der Kreistag bekennt sich zu den Klimazielen der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Nordrhein-Westfalen und setzt sich das Ziel einer treibhaus-gasneutralen Kreisverwaltung bis zum Jahr 2040. 2. Der Kreistag fordert daher die Verwaltung auf, einen Stufenplan auf Grundlage einer Bestandsaufnahme zu erstellen und darin Anwendungsbereiche und Zeitlinien mit groben Bilanzgrenzen zu bestimmen. Hierbei können für bestimmte Emissionen, die sich als nicht vermeidbar erweisen, auch Möglichkeiten zur Kompensation des Treibhausgasausstoßes in Anrechnung gebracht werden, sofern diese unmittelbar auf den Kreis bezogen sind. Auf Grundlage des Stufenplans erarbeitet die Verwaltung unter Beachtung des Gebots der Wirtschaftlichkeit fortlaufend konkrete Maßnahmen zur Zielerreichung. Die Planung um-fasst auch eine kontinuierlich fortzuschreibende Investitionsplanung im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung und entsprechend auch eine Darlegung der Perspektiven zur Seite: 2/2Zielerreichung nach jeweils aktuellem Kenntnisstand. Bezogen auf die Liegenschaften ist anhand eines konkreten Gebäudes die Zielerreichung mittels einer Machbarkeitsstudie exemplarisch zu untersuchen. Dem Kreistag ist im 4. Quartal 2022 über erste Ergebnisse zu berichten und Meilensteine für den weiteren Prozess darzustellen. Über den Stand der Umsetzung bzw. weitere Planungen wird die Politik jährlich informiert. 3. Es sollen dabei auch notwendige Investitionen Berücksichtigung finden, die den Beschäftigten des Kreises bzw. den in den Liegenschaften des Kreises arbeitenden Personen zur Aufrechterhaltung der Mobilität dienen (z. B. Ladesäulenangebot). 4. Alle in diesem Kontext zur Verfügung stehenden Fördermöglichkeiten sind auszuschöpfen und die Politik jährlich darüber zu informieren. 5. Zur Umsetzung dieser Aufgaben wird im Stellenplan 2022 zunächst eine weitere Stelle zur Verfügung gestellt. Zusätzlich werden Mittel in Höhe von 50.000,00 EUR in den Haushalt eingestellt. 6. Die kreiseigenen Gesellschaften/die Unternehmen mit mehrheitlicher Beteiligung des Märkischen Kreises werden aufgefordert mit gleichgerichteter Zielsetzung tätig zu werden und dem Kreisausschuss jährlich zu berichten. Eine Begründung erfolgt mündlich.