Hilfsfristen
Für NRW gilt eine Frist von 12 Minuten ab Eingang des Notrufs bis zum Eintreffen am Notfallort.
Sehr geehrter Herr Voge,
Die immensen Verkehrsbelastungen als Auswirkung der Vollsperrung der A45 seit Dezember 2021 sind hinreichend bekannt.
Gerade bei Feuerwehr und Rettungsdienst zählt jedoch jede Minute und kann im Zweifel über Leben und Tod entscheidend sein.
Für NRW gilt eine Frist von 12 Minuten ab Eingang des Notrufs bis zum Eintreffen am Notfallort.
Wir bitten hierzu um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Konnte diese Frist in der Vergangenheit, also vor der Sperrung der Brücke Rahmedetal, in den vorgegebenen 95% der Einsätze eingehalten werden?
2. Gibt es inzwischen, nach mehr als 3 Monaten, Hinweise darauf, dass die so genannten Hilfsfristen vermehrt nicht eingehalten werden können?
3. Gibt es Erkenntnisse darüber, wie sich das erhöhte Verkehrsaufkommen auch auf einen möglichen Transport vom Notfallort zur Weiterbehandlung in ein nächstgelegenes Krankenhaus auswirken?