Sozialticket im Märkischen Kreis

DIE LINKE. KV Märkischer Kreis

Zum 01.04.2018 wird auch im Märkischen Kreis endlich das SozialTicket eingeführt.

Hier die wichtigsten Informationen zur Einführung des Sozialtickets im Märkischen Kreis:

Wer hat Anspruch auf das SozialTicket?

Jeder, der eine der folgenden Leistungen bezieht:

  • Arbeitslosengeld II (HARTZ4)
  • Grundsicherung
  • Erwerbsminderungsrente
  • Sozialhilfe
  • Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Kriegsopferfürsorge

Wie bekommt man das SozialTicket?

  1. Man geht zu seiner zuständigen Leistungsstelle, also Kreisverwaltung, Kommune, Jobcenter, usw. und lässt sich dort eine Kundenkarte ausstellen und erhält damit einen Berechtigungsnachweis.
  2. Man kauft ein Ticket in der Vorverkaufsstelle der MVG.

(Anmerkung: Das derzeitige Verfahren ist aus Sicht der Fraktion DIE LINKE zu kompliziert. Wir werden darauf hinwirken, hier eine Vereinfachung herbeizuführen.)

Was kostet das SozialTicket?

  • Die Kosten für Fahrten im eigenen Stadtgebiet liegen bei 25€ im Monat.
  • Die Kosten für Fahrten im gesamten Märkischen Kreis liegen bei 35€ im Monat.

Wann gilt das SozialTicket?

Das SozialTicket gilt jeweils für einen Monat, vom 15. des laufenden bis zum 14. des folgenden Monats. Das jeweilige Ticket für den Monat kann ab dem 06. Werktag erworben werden.

Für wen gilt das SozialTicket?

Das SozialTicket ist ein persönliches Ticket, gilt also nur für denjenigen, auf den es ausgestellt ist. Es ist nicht übertragbar und es gibt keine Mitnahmeregelung.